
Der Sozialpass gewährt Menschen mit geringem Einkommen Ermäßigungen auf Angebote und Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Bereich, um diesem Personenkreis die Teilhabe daran zu ermöglichen.
Erhalten können ihn:
- EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I*, II oder Sozialgeld
- EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- EmpfängerInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Personen mit geringem Einkommen, wenn Einkommensgrenze nicht überschritten. Das Einkommen wird vor Ort geprüft. Sie können es aber auch selber prüfen mit dem Sozialpassrechner, der auf der Internetseite www.bequa.de zu finden ist.
- Familienangehörige des genannten Personenkreises ohne ausreichendes eigenes Einkommen (Kinder, Ehe- oder Lebenspartner)
Wer den Sozialpass erhalten möchte, sollte einen aktuellen Leistungsbescheid oder Einkommennachweis vorlegen, Ob ein Anspruch auf den Sozialpass besteht, kann vorab über den Sozialrechner unter www. bequa.de/sozialpassrechner ausgerechnet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0461-1503-138